Messwerte und Grenzwerte
- Die Grenzwertedisskussion, Freiburger und Bamberger Appell
- DECT-Telefonanlagen: Nicht nur Mobilfunkbasisstationen strahlen
- Handys - was man wissen sollte
- Generelles zu Messungen elektromagnetischer Feldstärken
- Offizielle Messergebnisse
- BI-Messergebnisse
DIE GRENZWERTDISKUSSION
Seit 1.1.1997 gilt in Deutschland die Grenzwertregelung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung
(BImSchV). Die auch unter der Bezeichnung "Elektrosmog-Verordnung" bekannte Grenzwertbestimmung
basiert auf einer Empfehlung der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor
nichtionisierenden Strahlen, eingetragener Verein in München), einer unabhängigen Nichtregierungsorganisation, der Forscher verschiedener Nationalitäten angehören. Es hat sich herausgestellt, dass zum einen
einige der "unabhängigen" Forscher sehr wirtschaftsorientiert forschen, zum anderen bereits
damals vorliegende, bedenkliche Forschungsergebnisse (aus den eigenen Reihen!) nicht zur
Festsetzung der Grenzwertempfehlung herangezogen wurden. Folglich berücksichtigen diese
Grenzwerte nur die sog. thermische Wirkung (Wärmewirkung), nicht jedoch athermische,
biologische Wirkungen auf Mensch, Tier und Natur, die bereits weit unterhalb dieser Grenzwerte
nachweisbar sind.
Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP widerstandslos
anerkannte, haben zahlreiche Länder die Empfehlung in nationale Verordnungen umgesetzt.
Viele dieser Länder, Bundesstaaten und auch einzelne Städte haben aber zwischenzeitlich auf Grund von neueren Studienergebnissen und Erfahrungen aus der ärztlichen Praxis ihre Grenzwerte gesenkt oder sog. Vorsorgewerte eingeführt. Deutschland dagegen ist immer noch einer der Spitzenreiter, der seine hohen Grenzwerte verteidigt, wie der internationale Vergleich zeigt. Und dies trotz der
Warnrufe des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), der Strahlenschutzkommission (SSK), der
Umweltministerien und sogar der EU-Kommission, die da auf einen Nenner gebracht lauten:
"Offiziell sind Mobilfunkstrahlen nicht schädlich, aber schützen sollte man sich trotzdem."
WIR UND 12.000 ANDERE MOBILFUNKKRITISCHE
BÜRGERINITIATIVEN IN DEUTSCHLAND
FORDERN VON DER BUNDESREGIERUNG DIE DRASTISCHE ABSENKUNG DER GRENZWERTE AUF EIN
GESUNDHEITSVERTRÄGLICHES MASS
|
und verweisen hier stellvertretend für die vielen an die zuständigen Stellen bei EU, Bundes- und Landesregierungen eingereichten Appelle und Petitionen auf den
"Freiburger Appell", der von über 36.000
Menschen alleine in Deutschland unterzeichnet wurde und den
"Bamberger Appell", den Bamberger Ärzte im
Juli 2004 gestartet haben.
DECT-TELEFONANLAGEN: NICHT NUR MOBILFUNKANLAGEN STRAHLEN
Schnurlos-Telefonanlagen nach DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications) dienen
zur Übertragung von Telefon- und Multimediadaten in geschlossenen Gebäuden. Sie bestehen
aus einer Basisstation und mehreren Endgeräten, wobei die Basisstation rund um die Uhr
"auf Sendung" ist, egal, ob telefoniert wird oder nicht.
220.000 µW/m² beträgt die Leistungsflussdichte des elektromagnetischen Feldes einer DECT-Basisstation, gemessen im Abstand von 5 cm. In 1,5m Entfernung sind 10.000 µW/m² messbar, erforderlich für ein Telefonat sind aber nur 0,001 µW/m². Ein DECT-Telefon bestrahlt die Nachbarwohnungen mit messbaren 4800 µW/m².
Wissenschaftler und Mediziner fordern seit langem, diesen gesundheitsschädigenden Standard vom deutschen Markt zu nehmen und empfehlen Schnurlostelefone nach CT1+ Standard. Dieses Vorgängermodell von DECT sendet nur beim Telefonieren.
HANDYS UND WAS MAN WISSEN SOLLTE
! Noch in Arbeit !
GENERELLES ZU MESSUNGEN ELEKTROMAGNETISCHER FELDSTÄRKEN
Beruhigende Prozentangaben.
Der Grenzwert von 10.000.000 µW/m² kann nur im Umkreis von wenigen Metern zur Mobilfunkantenne
erreicht werden. Quadratisch zur Entfernung vom Antennenstandort baut sich die Feldstärke ab. Das klingt beruhigend, ist es aber nicht: Forschung und Praxis haben nachgewiesen, dass gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen bereits bei einer Dauerbestrahlung von weniger als 1000 µW/m² auftreten können - das sind 0,01% des geltenden Grenzwertes. Mobilfunkbetreiber und offizielle Stellen spielen gerne mit Prozenten: "... wir erreichen ja nur 0,96% des Grenzwertes!" Immerhin, es klingt besser als 438 µW/m² (Gutenbergstr. 20, s.u. Offizielle Messergebnisse). Das ist Augenwischerei. Damit soll die besorgte Bürgerschaft beruhigt werden. 0,96% oder auch 5,57% (28.406,6 µWm², Friedrich-Ebert-Str.28) - das ist doch so viel wie nichts. Jedenfalls: Es ist zuviel für elektrosensible Menschen, deren Zahl aufgrund der permanenten Strahlenbelastung ständig wächst. Mit offiziellen 9 Millionen in Deutschland haben sie bereits die Diabetiker überholt, die Dunkelziffer liegt allerdings bei ca. 15 Mio. Wissenschaftlerkreise wollen den Krankenkassen empfehlen, spezielle Fonds für die zu erwartende Volkskrankheit Elektrosensibilität anzulegen.
Messwerte sind Momentaufnahmen.
Elektromagnetische Feldstärken an gleichen Standorten zu verschiedenen Tageszeiten und unterschiedlichen Wetterbedingungen gemessen, kann sehr uneinheitliche Ergebnisse bringen. Um einen Überblick über die Dauerstrahlenbelastung zu bekommen, müsste man diese wohl durch ein fest installiertes Messgerät einige Wochen lang aufzeichnen. Festzustellen bleibt allerdings, dass es technisch nicht nötig wäre, Mobilfunkantennen Tag und Nacht auf Höchstleistung zu fahren. Unnötige Bestrahlung des Körpers während der nächtlichen Regenerationszeit könnte durchaus seitens der Betreiber vermieden werden.
OFFIZIELLE MESSERGEBNISSE
1. MESSKAMPAGNE 4. FEBRUAR 2002
Messbericht 2002 von Prof. Wuschek
Das Wichtigste 2002: Messorte und -werte auf einen Blick
Dazu heißt es in einem Faltblatt der Stadt Regensburg: "Am 4.Februar 2002 wurden an 20 Standorten in Regensburg Messungen elektromagnetischer Feldstärken vorgenommen. Die Messungen führte Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek, Fachhochschule Deggendorf, durch. Ein wichtiges Kriterium bei der Messpunktauswahl war, diese gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. Es wurden Messpunkte mit möglichst hohen Feldstärken ausgewählt. In etwa 3 Jahren findet nach Aufbau des UMTS-Netzes eine weitere Messung statt. Die Finanzierung der Messungen erfolgt durch das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen."
Zum Zeitpunkt der Messung wurde der Schweizer Vorsorgewert von 100.000 µW/m² im Regensburger Stadtgebiet nicht überschritten. 11 von den 20 Messorten zeigen Werte über 1000 µW/m², die Stadt Wien hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Wert nicht zu übersteigen (was allerdings nicht immer gelingt). Und wenn wir uns an der Stadt Salzburg orientierten, blieben nur die 2 Messorte in Prüfening und in der Konradsiedlung, die Werte unter 10 µW/m² zeigen.
2. MESSKAMPAGNE AM 8. NOVEMBER 2004
Messbericht 2004 von Prof. Wuschek
Das Wichtigste 2004: Messorte und -werte auf einen Blick
Vergleich der Messwerte von 2002 und 2004
Die Aufgabenstellung: "Wie groß, im Vergleich zum gesetzlichen Grenzwert, sind die Immissionen, die durch die Mobilfunksender bei Vollauslastung an den Messpunkten erzeugt werden?" und "Wie groß sind im Stadtteil Ziegetsberg die Immissionen, verursacht durch den dort vorhandenen TV-Grundnetzsender?" Zum Letzteren war die BI aufgefordert, 6 Messorte vorzuschlagen, die auch akzeptiert wurden.
Das Ergebnis: der Schweizer Vorsorgewert von 100.000 µW/m² wird bedingt durch Rundfunk/Fernsehkanäle an zwei Messorten beim Fernsehturm überschritten. An 13 Messorten lagen die Werte über den 1.000 µW/m², die man in Wien einzuhalten versucht. Salzburger Werte von 10 µW/m² gibt es an den Regensburger Messorten nicht.
Noch ungeklärt ist die Hochrechnung der vor Ort gemessenen Werte auf die sog. Maximalauslastung. Laut Beschreibung der Hochrechnung im Messbericht von Prof. Wuschek (jeweils Seite 5) ist die Maximalauslastung von der von der RegTP genehmigten Kanalzahl pro Antenne abhängig. Wie kann es dann sein, dass mehr Kanäle in 2004 einen geringeren Maximalwert haben oder umgekehrt, wie dieser Vergleich mit 2002 zeigt?
BI-MESSERGEBNISSE
Die Messungen wurden von BI-Sprecher Dipl. Geol. Jiri
Polivka mit dem Messgerät HF-Detektor II Profi der Marke Aaronia in Herbst 2003/Frühjahr 2004 durchgeführt.
Herr Polivka stellt sich auch zur Verfügung, in Privathäusern und -wohnungen Messungen vorzunehmen (Tel. 0941-280 639 58). Die BI hat beschlossen, dafür einen Betrag in Höhe von 50 Euro in Rechnung zu stellen. Hier ist eine Übersicht über bisher durchgeführte Privatmessungen.
|